Alles unter Dach und Fach


Mit dem richtigen Dach über dem Kopf ist für mehr gesorgt als nur für ein trockenes und gemütliches Plätzchen bei Wind und Wetter. Ein Dach vom Profi sichert Ihnen den langfristigen Werterhalt Ihrer Immobilie - und dafür haben Sie in uns die Fachmänner gefunden.

Unser breites Leistungsangebot deckt alle Dachdeckerarbeiten an Neu- und Altbauten, Flachdächern und Dachbegrünung und natürlich noch darüber hinaus ab – so dass Ihnen in der Entfaltung Ihrer Wünsche fast keine Grenzen gesetzt sind.

Wir sind ein Meisterbetrieb in der mittlerweile vierten Generation seit 1949. Als aktives Vorstandsmitglied der Dachdeckerinnung arbeiten wir immer fachgerecht auf dem neuesten Stand der Technik. Zusammen mit 100 TOP-Dachdeckern aus ganz Deutschland haben wir uns auf das eigene Dach geschrieben, unsere Kunden mit Bestleistungen zu begeistern und uns im Unternehmensverbund zusammengeschlossen.

Wir haben 5 Sterne des Meisterhaft-Siegels der Deutschen Bauwirtschaft. Und wer mit 5 Sternen ausgezeichnet ist, muss Kompetenz, Engagement, Qualität und permanente Mitarbeiterschulung ständig bei offiziellen Prüfinstitutionen unter Beweis stellen. Hart für uns, bestens für Sie.

Somit denken wir heute schon an Morgen. Wir steigen Ihnen aufs Dach. Und kommen erst wieder runter, wenn alles in bester Ordnung ist.

Wussten Sie das schon?

Ist das Haus gesetzestreu?

?ber die deutsche Gesetzesflut l?sst sich oft streiten. Zu den Vorschriften, die aber wohl unstrittig im Sinne eines ?Verbraucherschutzes? sind, geh?rt die Energieeinsparverordnung EnEV 2009, die seit 01.10.2009 gilt - in Baden-W?rttemberg ?brigens durch das Erneuerbare W?rmegesetz (EW?rmeG) mit noch h?heren Anforderungen.

?Von dieser Verordnung profitieren Immobilienbesitzer und Mieter gleicherma?en?, so ein Sprecher des Dachdeckerhandwerks Baden-W?rttemberg. ?Denn hier geht es um bares Geld, das durch die Reduzierung des Energieverbrauchs t?glich gespart wird?. Bei Neubauten wird daher von der EnEV 2009 ein maximal zul?ssiger Jahresprim?renergiebedarf festgelegt. Erreicht werden kann dieser Wert u. a. durch eine entsprechende W?rmed?mmung, die ? so der Gesetzestext ? auch dazu dient, den ?sommerlichen W?rmeschutz? einzuhalten.

Der Dachdecker-Innungsbetrieb spielt hierbei eine ma?gebliche Rolle. Schlie?lich k?nnen allein durch die optimale D?mmung des Dachbereichs bis zu 28% des Energiebedarfs eingespart werden. Und auch die W?rmed?mmung der Au?enw?nde f?llt in den Fachbereich des Dachdeckerhandwerks als Gewerk f?r die Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik. Eine so genannte vorgeh?ngte Fassade mit darunter liegender D?mmung wird bei entsprechender Ausf?hrung dauerhaft vor Transmissionsw?rmeverlusten sch?tzen, wie es die EnEV fordert. Auch wenn beheizte R?ume z. B. an Erdreich grenzen, ist eine D?mmung vorgeschrieben. Also ebenfalls ein Fall f?r den Dachdecker, denn die Fundamentabdichtung ist sein ?Metier?.

Die aktuelle Energieeinsparverordnung betrifft auch bestehende Geb?ude. Hier gelten z. B. im Rahmen von Sanierungen, aber auch bei einem Besitzerwechsel, h?here Anforderungen an den W?rmeschutz. Die obersten Geschossdecken sind entsprechend zu d?mmen, sofern das Dach keine oder keine ausreichende W?rmed?mmung vorweist. Hier besteht eine Nachr?stpflicht bis zum 31.12.2011. Und auch nach der Reparatur oder Erneuerung von mindestens 10% eines Bauteils sind die aktuellen Werte einzuhalten. Dies kann u. U. bereits beim ? durchaus sinnvollen ? Austausch alter Dachfenster der Fall sein.

Die finanziellen Aufwendungen in energiesparende Ma?nahmen geh?ren auf jeden Fall zu den gewinnbringendsten und sichersten Investitionen, die m?glich sind. Denn eine Immobilie, die auf dem aktuellen Stand der EnEV 2009 ist, erf?hrt eine sp?rbare Wertsteigerung. Bei der Vermietung sind zu erwartende niedrige Nebenkosten eines der besten Argumente f?r die erfolgreiche Vermarktung.

Wichtig f?r die Besitzer von Immobilien und Bauherren ist allerdings, dass alle Arbeiten, die sich ums Energiesparen drehen, ausschlie?lich von zuverl?ssigen Fachbetrieben ausgef?hrt werden. Die entsprechende Ausf?hrung muss nach ihrem Abschluss, so fordert es die EnEV 2009, mit einer schriftlichen Unternehmererkl?rung des Handwerkers best?tigt werden.